Bei dieser Bundestagswahl kommt es darauf an.
Bleibt die SPD die soziale Partei der Mitte, die unermüdlich für den Zusammenhalt der Gesellschaft kämpft?
Dafür, dass finanzielle Mittel für Frauenhäuser, für Integrationsprojekte, für Sprachkurse, für Begegnungsfeste, für Eingliederungshilfen, für Aussteigerprogramme, für Kinderheime, Schulen, das Kurzarbeitergeld und der Mindestlohn nicht gekürzt werden?
Eine schwache SPD schwächt die Schwachen und raubt ihnen die Chancen, zu starken Leistungsträgern der Gesellschaft zu werden, die wir beim allgegenwärtigen Fachkräftemangel überall so dringend brauchen.
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Die Lohnsteuer / Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.
Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.
Dann melde dich gerne bei uns und gestalte deine und unsere gemeinsame Zukunft höchstpersönlich mit!